SEILBAHNKORRIDOR FÜR NEUE LUFTSEILBAHN VOM KANTON GENEHMIGT
Die von der Gemeindeversammlung Lauterbrunnen beschlossene Änderung der Überbauungsordnung Nr. 49 mit der Definition des Seilbahnkorridors für die neue Luftseilbahn wurde vom Kanton Bern genehmigt. Sämtliche Einsprachen konnten bereits Ende 2020 bereinigt werden. Die Plangenehmigung durch das Bundesamt für Verkehr wird im Frühsommer erwartet. Das Projekt ist nach wie vor im Zeitplan.