VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN BAU DER SCHILTHORNBAHN 20XX SIND IN VORBEREITUNG
Die kantonalen Fachstellen stellten nach gründlicher Vorprüfung die Genehmigung der UeO Nr. 49 in Aussicht. Nach der öffentlichen Auflage gingen 7 Einsprachen ein, die Einsprache-verhandlungen beginnen in diesen Tagen. Die Überbauungsordnung soll am 18. November 2019 der Gemeindeversammlung Lauterbrunnen zur Genehmigung vorgelegt werden.